Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für das Fest der Fantasie 2022 von
Mittwoch, den 10. August bis Sonntag, den 21. August 2022
in 99826 Lauterbach in Thüringen (AGB)

Fassung vom 30.11.201

§1 Vertragspartner
(1) Durch die Anmeldung zum Fest der Fantasie („Veranstaltung“) kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Anmeldenden („Teilnehmer“) und der Festveranstalter 2022 GbR.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.
Ein Anmeldeschreiben ist ein Vertragsansuchen.
(3) Der Veranstalter vermittelt die Unterkunft in der Jugendherberge "Urwald-Life-Camp" in 99826 Lauterbach, es gilt die Hausordnung der Jugendherberge.
(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

§2 Voraussetzung für die Teilnahme
(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können Mitglieder des „Fantasy Club e.V.“, deren Angehörige und Lebenspartner sowie durch ein FC-Mitglied geldadene Gäste. Die Veranstaltung ist nichtöffentlich.
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmern, die sich nicht an Vorgaben bezüglich Sicherheit halten oder die Veranstaltung "gröblich stören", die Teilnahme zu verweigern oder sie ohne Rückerstattung aliquoter Buchungskosten des Geländes zu verweisen.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die gültige Hausordnung der Jugendherberge "Urwald-Life-Camp" in 99826 Lauterbach verwiesen. Diese ist unter https://harsberg.jugendherberge.de/jugendherbergen/lauterbach-thuer-690/portraet/ einsehbar.
(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für Minderjährige“. Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.

§3 Haftung
(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§4 Sicherheit
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt insbesondere das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, sowie das Klettern an ungesicherten Stellen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für andere, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(5) Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen am Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter und an den Unterkünften und sonstigen Einrichtungen der Jugendherberge unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

§5 Teilnehmerbeitrag, Zahlung, Rücktritt
(1) Der Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus dem Festbeitrag, eventuellen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie möglichen sonstigen Kosten. Aus dem Festbeitrag werden die Organisationskosten bestritten.
(2) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
(4) Ab dem Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen für den Teilnehmer: bei einer Absage bis zum 30. Juni 2022 wird eine geleistete Zahlung zurückerstattet, dem Angemeldeten entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage wird der Festbeitrag fällig, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nur dann zurückerstattet bzw. hinfällig, wenn der Teilnehmerplatz erneut besetzt werden kann.
(5) Kontoverbindung: Kontoninhaber: Christian Appel | Bank: Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn | IBAN: DE86711526800030304869 | BIC: BYLADEM1WSB

§6 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
Siehe separate Datenschutzerklärung

§7 Abweichende Regelungen für Vollkaufleute
(1) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion / Anfertigung von Videomitschnitten usw.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewebedurchführung notwendigen Werkzeuge.

§8 Abschließende Regelungen
(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, Wien.
(2) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt.
(3) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen und veröffentlichten AGB.

Teilnahmebedingungen für Minderjährige
(1) Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nur in Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten/Obsorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(2) Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können auch an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie
a. die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und
b. die Personensorgeberechtigten/Obsorgeberechtigten die Personensorge und Aufsichtspflicht per Vollmacht für die Teilnahme auf einen anderen Teilnehmer der Veranstaltung übertragen. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben eines entsprechenden Zusatzformulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es beim Veranstalter.

Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf alle Geschlechter beziehen, nur in der männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.